Eltern


Klassenfahrtskonto:
DE 39 250 50 180 0015 0127 68


Was tun bei…?

Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule.
Bitte tragen Sie im Anschluss die Entschuldigung in das Schülerbuch ein.
Erkrankt Ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir Sie telefonisch zu benachrichtigen, in ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir direkt Kontakt mit
dem Krankenhaus oder einem Arzt auf.

Arzttermin während der Unterrichtszeit

Sofern Arzttermine während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden müssen, teilen Sie diese zeitnah (möglichst 3 Tage vor dem vereinbarten Termin) dem Sekretariat mit. Bitte orientieren Sie sich dabei an den Schulzeiten und Pausen, sodass Unterbrechungen während der Unterrichtszeit vermieden werden können.

Beurlaubungen

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen geregelten Schulpflicht kann die Schule nur beim Vorliegen zwingender Gründe vom Unterricht befreien.

Alle Beurlaubungen müssen rechtzeitig, d.h. sobald der Termin bekannt ist, von den Erziehungsberechtigten
mit Angabe des Anlasses schriftlich beantragt werden.

Beurlaubungen werden ausgesprochen:
• für Stunden und bis zu zwei Tagen vom Klassenlehrer (ebenfalls Info Sekretariat)
• für längere Zeit und an Ferien bzw. Wochenenden grenzend von der Schulleitung. Diese Beurlaubung kann nur einmalig während der gesamten Grundschulzeit genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich mit Begründung vorliegen.
– max. 2 x pro Schulhalbjahr für die Teilnahme am Ganztagsangebot

Unfallversicherung und Versicherungsschutz

Alle Schüler und Schülerinnen öffentlicher Schulen sind gesetzlich gegen Personen- und Sachbeschädigung unfallversichert. Bei einem Arztbesuch nach Schulunfällen (während der Schulzeit und/oder auf dem direkten Schulweg) muss im Schulsekretariat eine Unfallmeldung ausgefüllt werden.

Läuse

Läuse kann jeder bekommen – unabhängig von der persönlichen Sauberkeit! Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen finden, sollten Sie unverzüglich
einen Arzt aufsuchen, der eine Behandlung mit einem wirksamen Mittel gegen Kopfläuse und deren Nissen durchführt.
Bei Läusebefall sind Sie zur Mitteilung an die Schule verpflichtet.

Hausaufgaben und andere Unterrichtsinhalte während der Fehltage müssen selbstständig nachgeholt werden. Die Zeit liegt im eigenen Ermessen und kann mit dem Lehrer bzw. Fachlehrer abgesprochen werden.

Grundschule Hemmingen-Westerfeld

Köllnbrinkweg 48

30966 Hemmingen

Lassen Sie es uns wissen,

wenn Sie Fragen haben.

✉ sekretariat@gshemmingen-westerfeld.de

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